Hundehaftpflichtversicherung

In Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass ein Hundehalter für sämtliche Schäden haftet, welche sein Vierbeiner anderen Tieren, Gegenständen oder Menschen zufügt. Während sich der finanzielle Schaden bei kleineren Unfällen noch in Grenzen hält, kann es bei ernsthafteren Verletzungen oder gar verursachten Autounfällen schnell zu großer finanzieller Not kommen. An dieser Stelle greift die Hundehaftpflichtversicherung.

Ist die Hundehaftpflichtversicherung Pflicht?

Während es bereits in 6 verschiedenen Bundesländern Pflicht ist, seinen Hund versichern zu lassen, ist es in manchen Teilen Deutschlands immer noch weit verbreitet, ausschließlich Kampfhunde zu versichern. In Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Hamburg, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Berlin benötigen Hunde eine solche Hundehaftpflichtversicherung. Einzig in Mecklenburg-Vorpommern besteht keinerlei Versicherungspflicht – nicht mal für Kampfhunde. Ob eine Rasse als Kampfhund eingestuft wird, ist ebenso von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Was sollte eine Hundehaftpflichtversicherung abdecken?

Man unterscheidet prinzipiell zwischen drei verschiedenen Arten von Schäden.
1. Mietschäden
Wenn Du Mieter einer Wohnung bist, sollte Deine Hundehaftpflichtversicherung in jedem Fall Mietschäden einschließen. Sollte Dein Hund in Deiner Wohnung Türen oder Wände beschädigen greift die Versicherung im Schadenfall. Selbes gilt für Ferienwohnungen und Hotels.
Einziger Nachteil ist die Tatsache, dass Schäden, die über einen längeren Zeitraum entstanden sind, nicht abgedeckt sind. Das betrifft unter anderem das Parkett oder Laminat in Deiner Wohnung – durch die Krallen Deines Vierbeiners entstehen über die Jahre hinweg kleine Kratzer auf dem empfindlichen Boden. Im Fall einer notwendigen Renovierung kommt die Versicherung dafür leider nicht auf.
2.Vermögensschäden
Angenommen Dein Hund verletzt jemanden, der seinem Beruf aufgrund dieser Verletzung längere Zeit nicht nachkommen kann. In diesem Fall kommt die Hundehaftpflichtversicherung für den entstandenen wirtschaftlichen Schaden auf.
3. Deckschäden
Unter dem Begriff Deckschaden fallen sämtliche Schäden, die als Folge eines ungewollten Deckaktes gelten. Darunter versteht man nichts anderes, als wenn eine läufige Hündin, entgegen dem Willen ihres Halters, von einem Rüden gedeckt wird. Sämtliche entstehenden Tierarztkosten oder eventuelle Kosten für eine Abtreibung werden von der Versicherung getragen.
Als zusätzliche Leistung bieten einige Versicherungen den Auslandsaufenthalt an. Nimmst Du Deinen Hund mit in den Urlaub, ist so ein Auslandsschutz durchaus sinnvoll. Aufpassen solltest Du bei der Regelung, ob zwischen Auslandsaufenthalten in Europa oder weltweit unterschieden wird.

Tipps zur Hundehaftpflichtversicherzng

1. Wenn du mehrere Hunde besitzt, bietet es sich an, alle Hunde beim gleichen Versicherungsanbieter zu versichern. Die meisten Anbieter gewähren dir bereits ab dem 2. Hund einen Rabatt. Ab etwa vier Hunden solltest Du eine Zwingerhaftpflicht in Erwägung ziehen. Weitere Informationen zur Zwingerhaftpflicht und anderen Hundeversicherungen findest Du auf https://hunde-op-versicherung.eu/hundehaftpflicht/
2. Eine geringe Selbstbeteiligung von 100 bis 200 EUR hat meist zur Folge, dass sich der Versicherungs Beitrag um etwa 15 EUR senken lässt. Ein Vergleich lohnt sich.
3. Mit einem Versicherungsrechner kannst du einfach nachrechnen lassen, ob Deine bereits bestehende Hundehaftpflichtversicherung noch aktuell ist. Sollten die Bedingungen nicht mehr Deinen Bedürfnissen entsprechen, kannst Du den Versicherungsanbieter einfach wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt normalerweise drei Monate, zum jeweiligen Ende des Versicherungsjahres.

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